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BfDI ab 2016 eigenständige oberste Bundesbehörde

05.1.2016 - Mit einem neuen Gesetz wird die Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt.
Vosshoff
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Foto: BfDI

An Neujahr ist das Gesetz für eine unabhängige Datenschutzkontrolle auf Bundesebene in Kraft getreten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, steht damit einer neuen eigenständigen obersten Bundesbehörde vor. Die seit der Einrichtung der Behörde im Jahr 1978 bestehende Dienstaufsicht des Bundesministeriums des Innern endet ebenso wie die Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Die Bundesbeauftragte wird künftig nur noch dem Parlament verantwortlich sein; ihre Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.

Der Gesetzgeber ist damit seinen seit 1995 bestehenden europäischen Verpflichtungen nachgekommen. Eine Hauptaufgabe für die neue Behörde in 2016 wird sein, die für April zu erwartende Reform des europäischen Datenschutzrechts anfangen umzusetzen. Vor allem im Bereich der Wirtschaft wird es durch die Reform künftig Kosteneinsparungen geben. Die neuen Regelungen sorgen für gleiche Rahmenbedingungen auf dem europäischen Markt und sollen insbesondere auch die Geschäftstätigkeiten von KMU erleichtern, z.B. durch das Entfallen der Meldepflicht. Darüber hinaus wird Bürgern eine größere Wahrnehmung ihrer Rechte hinsichtlich ihres Datenschutzes gewährt (z.B. durch einfacheren Zugang zu den eigenen Daten, oder das „Recht auf Vergessen“).

Andrea Voßhoff ist seit 2014 Mitglied des DsiN-Beirates.

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