Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt aktuell vor gefälschten E-Mails, die Betrüger im Namen von Europol, Interpol, der Bundespolizei oder weiteren europäischen oder nationalen Ermittlungsbehörden versenden. Der Betreff ist häufig sehr kryptisch. Das LKA gibt als Beispiel „Vorladung vor Gericht" und „Krim/VER/REG/VORLADUNG/Nr. 07006…-Wichtig“ an.
Der Inhalt ist immer der gleiche: Es läge eine wichtige, dringende "Vorladung" vor. Kurzfristig solle man auf verschiedene, unbewiesene Beschuldigungen durch das Klicken auf "Antworten" reagieren. Die Beschuldigungen beziehen sich häufig auf das Internet- und Sexualstrafrecht. Angeblich habe man Kinderpornografie verbreitet oder Exhibitionismus im Netz betrieben. Teilweise lautet der Vorwurf "sexuelle Erpressungsite Pornograhique", welcher keinen Sinn ergibt. In jeder E-Mail ist eine PDF-Datei zu finden. In dieser missbrauchen die Kriminellen nicht nur die Logos der jeweiligen Polizeibehörden. Sie enthalten auch gefälschte Stempel und Unterschriften und Namen von Beamten, welche "wahlos vermischt oder frei erfunden" wurden, so das LKA Niedersachen in ihrer Pressemeldung.
Beantwortet man tatsächlich die E-Mail, sendet man sogar, wie von den Betrügern eingefordert, eingescannte Ausweispapier in der Antwort mit, so landen die E-Mail-Adresse und die dazugehörigen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Foto,...) in den Datenbanken der Kriminellen. Solche Datenbanken werden dann in kriminellen Foren verkauft. Die Käufer missbrauchen schließlich die E-Mail-Adressen, um Spam-E-Mails (zum Beispiel mit unerwünschter Werbung) zu versenden und die weiteren persönliche Daten für sonstige illegale Geschäfte und Betrügereien.
Bei ausbleibender Antwort drohen de Kriminellen in ihrer gefälschten E-Mail damit, Familienangehörige zu informieren ode vermeintliche Beweise für die Straftat im Internet zu veröffentlichen.
Das LKA Niedersachsen rät dazu, solche E-Mails weder zu beantworten, noch die Anhänge zu öffnen. Generell versenden Polizeibehörden keine "Vorladungen" per E-Mail, sonders stets per Post. Wer auf solch eine E-Mail trotzdem geantwortet hat, sollte Beweise sichern und die Polizei informieren, um Anzeige zu erstatten. SiBa rät: Lassen Sie sich von solchen Erpressungsversuchen nicht verunsicheren. Informieren Sie sich über solche E-Mail-Betrügereien, die unter dem Begriff Phishing fallen. In den Links finden Sie weitere Informationen zum Thema.