Berlin/Köln, 22.05.2019 – Am Samstag jährt sich das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen Ländern der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben sich mit der Verordnung neue Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Um die Übersicht zu verbessern, stellt Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) im Verbund mit seinen Mitgliedern und Unterstützung des Bundesdatenschutzbeauftragten den Datenschutz-Navigator.org als neues Hilfsangebot bereit. Der Onlinecheck führt durch sämtliche praxisrelevante Themen rund um Datensicherheit und zeigt, wie Betriebe Datenschutz praxisgerecht umsetzen können.
Onlinecheck für Betriebe: Der Datenschutz-Navigator.org
Das neue Onlineangebot ist ab sofort unter www.datenschutz-navigator.org abrufbar. Der Onlinecheck vermittelt Mitarbeitern und Entscheidern über 26 Einstiegsfragen in die Grundanforderungen von IT-Sicherheit und Datenschutz. Dadurch werden Schwachstellen im Betrieb aufgezeigt sowie Handlungsbedarfe verdeutlicht und in einer Ergebnismatrix zusammengefasst. DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger betonte beim offiziellen Startschuss „Die DSGVO hat den Umgang mit Daten in Unternehmen positiv verändert. Dennoch herrscht nach ihrer Einführung Verunsicherung auf Seiten von kleinen und mittleren Unternehmen. Mit dem Datenschutz-Navigator möchten wir konkrete Hinweise geben, wie sich die neuen Regeln im Betrieb umsetzen lassen.“
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt das neue Angebot. Ulrich Kelber: „Es ist ungemein wichtig, dass Datenschutz in Unternehmensprozessen von Anfang an integriert wird. Dies sichert nicht nur Rechtskonformität, sondern kann sogar als Wettbewerbsvorteil wirken. Der Datenschutz-Navigator unterstützt Unternehmen, diese Herausforderung zu meistern.“
Das Onlinetool basiert auf einer Fragenmatrix, die in Zusammenarbeit mit DsiNMitglied VdS Schadenverhütung, die auf kleine und mittelständische Unternehmen zugeschnittenen ist und auf den Richtlinien VdS 10010 basiert. VdS ist eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und zählt zu den weltweit renommiertesten Institutionen für Unternehmenssicherheit. VdS-Geschäftsführer Dr. Robert Reinermann: „Die QuickCheck-Reihe bildet bei VdS den Einstieg in ein modular aufgebautes Komplettangebot, das bis hin zur zertifizierter IT-Sicherheit bzw. zertifiziertem Datenschutz reicht. Verbesserungen lassen sich übrigens vielfach durch relativ 2/2 einfache Maßnahmen realisieren. Auch dafür bieten die VdS-Richtlinien der 10.000er-Reihe einen geeigneten Fahrplan.“
Das Tool ist unter der Adresse https://www.datenschutz-navigator.org/ nutzbar.