Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, erlaubt es der App, die Daten im eigenen Telefonbuch automatisch abzugleichen: Alle Telefonnummern im Telefonbuch werden zusammen mit dem hinterlegten Klarnamen an WhatsApp übertragen, damit der Dienst erkennen kann, welche Kontakte ebenfalls WhatsApp nutzen. Darüber hinaus erklärt sich jeder WhatsApp-Nutzer auch mit der Weitergabe dieser Daten an Dritte einverstanden.
Nun hat das Amtgericht Bad Hersfeld entschieden, dass eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Kontakte für die Weitergabe erforderlich ist: WhatsApp-Nutzer, die ohne Einwilligung die Daten weitergeben, verletzen das Recht der Kontakte auf informationelle Selbstbestimmung. Aus diesem Grund könnten WhatsApp-Nutzer von ihren Kontakten entsprechend abgemahnt werden.
SiBa rät zum bewussten Umgang mit persönlichen Daten: Auf vielen Smartphones mit Android ist es möglich, WhatsApp den Zugriff auf die Kontaktdaten zu verbieten. Alternativ gibt es zahlreiche Messenger, die nicht auf die Verwendung von Telefonnummern zur Erkennung von Kontakten bestehen.
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