Nach Presseberichten sind weiterhin Kettenbriefe in sozialen Netzwerken und Messengern (wie z.B. WhatsApp, Instagram oder TikTok) im Umlauf, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Aktuell warnt die Polizei insbesondere vor Nachrichten mit Bildern von „Momo“ und „Grusel-Goofy“.
Die Figur „Momo“ wird bereits seit Jahren weltweit im Netz verbreitet, auch bei YouTube und bei Online-Spielen, wie z.B. Fortnite. Bei „Momo“ handelt es sich angeblich um ein Mädchen, das vermeintlich bei einem Autounfall gestorben sein soll. Tatsächlich stammt die Figur von dem japanischen Künstler Keisuke Aiso. Ein Foto seiner Skulptur „Mother Bird“ wurde von Fremden zweckentfremdet, um Kindern gezielt im Netz Angst zu machen. So wird behauptet, das tote Mädchen werde die Kinder in der Nacht aufsuchen, wenn sie die Nachricht nicht weiterleiten. Bei einer Kontaktaufnahme mit dem Absender der Nachricht werden die betroffenen Kinder weiter unter Druck gesetzt und schließlich bedroht.
Inzwischen findet „Grusel-Goofy“, eine unbekannte, reale Person mit einer verfremdeten Maske der gleichnamigen Disney-Figur seine Verbreitung. Als ursprünglicher Absender taucht ein gewisser „Jonathan Galindo“ auf, der inzwischen zahlreiche Nachahmer gefunden hat, die Kinder und Jugendliche auffordern, bestimmte „Challenges“ (Herausforderungen) zu erfüllen. Diese verstören Kinder und Jugendliche massiv und belasten ihre Psyche. Nach Angaben der Polizei können die Aufgaben sogar den Selbstmord nach sich ziehen oder weitere Personen gefährden.
SiBa empfiehlt Eltern und Lehrkräften, frühzeitig mit Kindern über solche und ähnliche Kettenbriefe und Phänomene zu sprechen und sie entsprechend aufzuklären: Kinder und Jugendliche müssen verstehen, dass Kettenbriefe eine reale Gefahr darstellen und sollten diese umgehend löschen. Darüber hinaus sollten befreundete Absender solcher Nachrichten ebenfalls aufgeklärt werden. Freundschaftsanfragen oder Kontaktanbahnungen von dubiosen Fremden, insbesondere von „Jonathan Galindo“ sind zu unterbinden. Informieren Sie Ihre Kinder über die Funktionen „Blockieren“ in den jeweiligen sozialen Netzwerken.
Bedrohungen sind darüber hinaus Straftaten. Sollte Ihr Kind betroffen sein, melden Sie diese der Polizei. Sichern Sie zuvor Beweise durch Screenshots (Bildschirmaufnahmen).