Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt zurzeit vor gefälschten E-Mails, die von Kriminellen im Namen des Zolls versandt werden. Der Zoll selbst hat ebenfalls eine Warnung auf seiner Webseite veröffentlicht.
In den von Kriminellen versandten E-Mails behauptet ein vermeintlicher „Zoll Kundendienst“, es läge eine Sendung von DHL vor, bei der Zollgebühren angefallen seien. Eine Zahlung sei nun fällig, um das Paket zuzustellen. Die Abwicklung der Zahlung erfolge über den Prepaid-Anbieter Paysafe. Um die Sendung an den Empfänger weiterzuleiten, müsse ein Paysafecard Pin-Code gekauft werden. Dieser Code solle dann an die E-Mail admin@zollabteilung.com (oder an eine ähnliche E-Mail-Adresse) gesendet werden. Nach die Übermittlung des Codes kann dieser von den Kriminellen für Einkäufe in bestimmten Online-Shops genutzt werden.
Dieses Vorgehen wird Phishing genannt. Die Methode der Manipulation bezeichnet man als Social Engineering.
Der echte Zoll hat bereits reagiert und herausgestellt, dass Zahlungsaufforderungen per Post versandt werden und Zahlungen keinesfalls über Predpaid-Anbieter wie Paysafe abgewickelt werden.
SiBa rät bei solchen Phishing-Versuchen zu den folgenden Vorsichtsmaßnahmen: Prüfen Sie, ob die E-Mail seriös wirkt. Würde der Zoll Zahlungen per PrePaid-Karte zulassen? Prüfen Sie, ob Sie in der E-Mail mit Ihrem Namen angesprochen werden. Ist dem nicht so, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Phishing-Versuch. Prüfen Sie die vollständige E-Mail-Adresse des Absenders. Handelt es sich um eine offizielle E-Mail-Adresse oder wirkt sie merkwürdig kryptisch? Klar ist: Der Zoll benutzt die Domain @zollabteilung.com gar nicht zur Kommunikation per E-Mail. Eine entsprechende Seite gibt es nicht. Auch zahlreiche Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Wortwahl sind ein Indikator für Phishing-Versuche. So soll in den besagten E-Mails die Zahlung an den Zoll „reguliert werden“.