Die Bundesnetzagentur (BNetzA) mahnt zur Vorsicht bei smarten Geräten: Viele dieser Produkte können Kameras oder Mikrofone enthalten, die heimliche Aufzeichnungen ermöglichen – ein potenzielles Risiko für die Privatsphäre.
Zu den von der BNetzA identifizierten potenziell problematischen Geräten zählen unter anderem smarte Türklingeln, Haustierfutterautomaten und Wearables. Besonders in Kinderzimmern oder privaten Bereichen kann der unbemerkte Einsatz solcher Geräte sensible Daten gefährden. Bei Marktkontrollen wurden sogar unauffällige Gegenstände wie Halsketten mit eingebauten Mikrofonen oder Rasierapparate mit versteckten Kameras entdeckt.
In Deutschland dürfen vernetzte Geräte nur verkauft und genutzt werden, wenn Verbraucher:innen eindeutig erkennen können, ob sie gefilmt oder aufgenommen werden. Dies kann beispielsweise durch akustische oder visuelle Warnhinweise geschehen. Auch Geräte, die Aufnahmen kabellos übertragen können – etwa über WLAN oder Bluetooth – sind hierzulande verboten.
SiBa empfiehlt:
Vor dem Kauf smarter Geräte sollten Sie sich gründlich informieren und die Produktbeschreibungen sowie die Datenschutzbestimmungen der zugehörigen Apps aufmerksam lesen. Achten Sie darauf, dass Geräte klare Signale geben, wenn sie Audio- oder Videoaufnahmen machen, um die Privatsphäre zu schützen. Vermeiden Sie Produkte, die keine ausreichende Transparenz über ihre Funktionen bieten, und prüfen Sie vor dem Kauf mögliche rechtliche Einschränkungen. Besonders bei Geräten, die an sensiblen Orten wie beispielsweise im Kinderzimmer eingesetzt werden, ist Vorsicht geboten.