Zahlreiche Medien berichteten in den vergangenen Tagen über Gmail-Apps von Drittanbietern, die E-Mails auslesen können. Dabei entstand teilweise der Eindruck, dass der Zugriff auf E-Mails ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Apps für Gmail dienen in der Regel dazu, das dortige Postfach zu verwalten oder um weitere Funktionalitäten zu erweitern. Dafür ist tatsächlich in der Regel eine Zugriffsberechtigung auf die E-Mails erforderlich. Doch diese wird nicht automatisch gewährt: Verknüpft man erstmals eine App mit dem Google-Konto, werden die zu gewährenden Berechtigungen abgefragt – und nur gewährt, wenn der Nutzer explizit zustimmt.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Drittanbieter-Apps, die über dieses Verfahren Zugriff auf Gmail-Konten erhalten haben, missbräuchlich mit den Daten umgehen. Google betont, dass Apps sowie deren Entwickler sorgfältig geprüft werden, bevor sie überhaupt zum Verfahren zugelassen werden.
SiBa rät dringend, angefragte Zugriffsrechte vor einer Zustimmung stets sorgfältig zu prüfen und im Zweifel die Erlaubnis zu verweigern. Stellen Sie sich insbesondere die Frage, ob die angefragten Rechte überhaupt zu der Funktionalität der App passen. Darüber hinaus können die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters sowie dessen Datenschutzbestimmungen eine Rolle spielen.