DsiN e.V. Vertragsbedingungen
1 Vertragsbestandteile
1.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
a) das Auftragsschreiben mit sämtlichen Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen)
b) diese Vertragsbedingungen
c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL Teil B)
1.2 Die VOL Teil B kann im Internet unter https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rundschreiben/asse... eingesehen werden
1.3 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den unter 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.
2 Preise
Die vereinbarten Preise sind feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich sonstiger Kosten und Lasten (z.B. Fracht, Verpackung, usw.) abgegolten sind.
3 Gütezusicherung (technische, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderungen)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen) sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
4 Rechnung
4.1 Die Rechnung ist an die E-Mailadresse rechnung@sicher-im-netz.de zu senden.
4.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
5 Bezahlung/Fälligkeit
5.1 Die Zahlung erfolgt in angemessener Frist nach Eingang der prüfungsfähigen Rechnung an DsiN, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen, schriftlich erklärten Abnahme der beauftragten Leistung durch einen zeichnungsberechtigten Vertreter von DsiN.
5.2 Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.