Ein Mobile Game bricht alle Rekorde: Pokémon Go zieht in kürzester Zeit Millionen Spieler in seinen Bann. Gleichzeitig verhilft es Location-based Services und Augmented Reality zum massenhaften Durchbruch. „Nintendo und Niantic haben mit dem Spiel vieles richtig gemacht und werden mit Pokémon Go als Wegbereiter in die Geschichte eingehen,“ glaubt Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. „Das Spiel ist ein Lehrstück, wie sich eine etablierte Marke innovative Technik zunutze macht und für einen massenhaften Spielspaß sorgt.“
Moderne Form der Schatzsuche
„Nüchtern betrachtet ist Pokémon Go eine moderne Form der Schatzsuche,“ erläutert eco Geschäftsführer Harald A. Summa. „Der Clou liegt darin, dass eine seit 1996 bestens etablierte Marke in dem Spiel mit Location-based Services und Augmented Reality verbunden und für Smartphones angeboten wird, die jeder von uns ohnehin ständig in der Tasche trägt.“ Entwickelt wurde das Mobile Game von Niantic Labs, einem internen Start-up von Google, das bereits 2013 das erfolgreiche Augmented-Reality-Spiel Ingress veröffentlicht hat.
Datenschutz kein Handicap für Nutzer
Die in den Medien verbreitete Kritik am Umgang mit den gesammelten Daten führte bisher zu keinen Einbrüchen bei der Nutzung. „Ein Phänomen, dass wir auch bei Diensten wie Google und Facebook beobachten,“ kommentiert Summa. „Der Hersteller hat bereits auf den medialen Druck reagiert. Trotzdem bleibt der Datenschutz ein wichtiges Thema, dessen Durchsetzung wir als Verband bei Unternehmen vorantreiben und für den wir gleichzeitig die Nutzer sensibilisieren.“
Die zitierte Pressemitteilung von eco finen Sie hier.
Der vzbv mahnt dagegen die Entwickler von Pokémon Go deutlicher ab: die Datenschutzerklärung verletzte nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden. Der vzbv hat das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.