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Mo, 28.06.2021 - 11:00

SiBa-News

Polizei warnt vor Betrugsversuchen in Kleinanzeigenportalen

Das LKA Niedersachsen warnt aktuell vor Betrügern, die in Kleinanzeigenportalen nicht nur Käufer, sondern vermehrt auch Verkäufer um ihr Geld bringen.

Die Masche funktioniert so: Der Kriminelle meldet sich als Kaufinteressent mit einer Nachricht per Chat im Portal oder per Messenger. Auffällig ist bereits hier, dass er die Ware ohne jede Nachfrage oder Prüfung kaufen möchte. Stattdessen kommt es sehr schnell zur Verhandlung über den Versand: Der angebliche Käufer behauptet, er sitze im Ausland, die Ware soll als Geschenk an einen Bekannten in Deutschland geliefert werden. Um dem vermeintlichen Bekannten eine Freude zu machen, soll eine Gutscheinkarte für einen Online-Shop beigefügt werden. Die Rede ist häufig von Steam-, iTunes-, Google-, Amazon- und Paysafecard-Guthabenkarten, die der Verkäufer in einem Kiosk vor Ort erwerben solle. Das Geld dafür (z.B. 300 Euro), werde man zusammen mit einer Aufwandsentschädigung (z.B. 30 Euro) und dem Kaufbetrag für die Ware auf das Paypal-Konto des Verkäufers überweisen.

Geht man auf diesen Deal ein, gibt es verschiedene Tricks: Entweder die Betrüger überweisen das Geld tatsächlich, nutzen dafür aber fremde, gehackte Paypal-Accounts oder sie senden dem Verkäufer eine gefälschte E-Mail im Namen von Paypal. In dieser wird behauptet, das Geld werde Paypal umgehend überwiesen, sobald das Paket versandt wurde. Schickt man das Paket mitsamt der Guthabenkarte ab, ist beides weg: Ware und Geld.

Die Polizei rät zur Vorsicht vor dieser Masche. Sollten Sie Opfer geworden sein, erstatten Sie Anzeige. Sichern Sie zuvor Beweise, indem Sie Bildschirmaufnahmen (Screenshots) anfertigen.

SiBa rät: Bei Kleinanzeigenverkäufen sollten Sie als Verkäufer Versand- und Bezahlmöglichkeiten vorgeben, nicht der Käufer. Lassen Sie sich nicht zu abwegigen Vorgehensweisen oder irreführenden Bezahl- oder Versandwegen überreden. Generell sollten Sie keine Guthaben-Codes an Unbekannte versenden – weder als Karte noch per E-Mail oder Messenger. Sie sollten generell misstrauisch werden, wenn Sie eine E-Mail im Namen eines Bezahldienstes erhalten, der eine Versandbestätigung anfordert, bevor angeblich zwischengelagertes Geld ausgezahlt werden könne. Paypal verlangt so etwas nicht. Prüfen Sie bei E-Mails immer auch die E-Mail-Adresse des Absenders. Wirkt diese kryptisch oder dubios, so stammt sie nicht vom Bezahldienst.

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