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Do, 01.02.2024 - 14:15

SiBa-News

Zum Sicheren-Login-Tag: Vorsicht vor Online-Erstattungsformularen kommerzieller oder krimineller Anbieter

Zum Sicheren-Login-Tag und im Zuge der Bahnstreiks warnen Verbraucherschützer vor Portalen, die vermeintlich Online-Erstattungen für Verspätungen im Fernverkehr der Bahn als Leistung anbieten. Diese sind entweder kommerziell interessiert und verlangen Geld für einen eigentlich  kostenfreien Service der Deutschen Bahn oder hinter jenen stecken Kriminelle, die Sie um ihr Geld und um Ihre persönliche Daten bringen.

Werbung machen solche Plattformen in sozialen Netzwerken. Außerdem findet man sie bei der Google-Suche. Sie geben sich als Antragsservice aus und orientierten sich auf ihren Websites am Design der Deutschen Bahn. Einige vermitteln tatsächlich zwischen der Deutschen Bahn und den Antragstellenden, behalten bei der Auszahlung aber ein Honorar ein. Den Hinweis darauf findet man meist nur kleingedruckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei vielen solcher Services bleibt unklar, was nach der Auszahlung mit den in den Portalen eingegebenen persönlichen Daten geschieht. Darüber hinaus sind Kriminelle unterwegs, die sich als Deutsche Bahn oder als Antragsservice ausgeben und persönliche Daten abfragen, von Passwörtern bis zu Bezahldaten, die eine Erstattung aber nie auszahlen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass jene Masche auch bei weiteren Online-Services eine gängige Methode ist, beispielsweise bei der Beantragung eines Führungszeugnisses oder bei der Buchung von Fernreisen, Hotels oder Mietautos.

SiBa rät: Sollten Sie ein Recht auf Erstattung von Ticketpreisen bei der Deutschen Bahn haben, loggen Sie sich auf der Website der Deutschen Bahn (bahn.de) ein und gehen Sie in den Bereich "Meine Bahn". Wählen Sie dort die verspätete Reise aus und beantragen Sie unmittelbar die Entschädigung. Nutzen Sie zum Login ein sicheres Passwort, bestehend aus Sonderzeichen, Zahlen und Buchstaben. Nutzen Sie für den sicheren Login die Zwei-Faktor-Authentisierung der Deutschen Bahn. 

Generell sollten Sie immer Entschädigungen oder Leistungen direkt beim Anbieter beantragen, nicht über Drittanbieter. 

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